Hallo und schön, dass du da bist. Wir haben uns heute für dich durch einen ziemlich dicken Stapel Papiere gewühlt. Ja, hallo. Das kann man wohl sagen. Schriftsätze, Gesetze, sogar Wikipedia-Auszüge waren dabei. Ziemlich gemischt. Genau. Im Kern geht es um einen, ja, komplexen Rechtsstreit. Sozialrecht ist das Stichwort, aber auch Grundrechte und UN-Behindertenrechtskonventionen. Und eben die Sicht einer Person im Autismus-Spektrum, die sich vom System ziemlich übergangen fühlt. Wir wollen für dich mal versuchen, die Kernpunkte rauszufiltern – also den Fall selbst, die rechtlichen Grundlagen und was das für die Person bedeutet. Was mir direkt aufgefallen ist, ist dieser Tonwechsel, ne? Ja, stimmt. Einerseits so staubtrocken juristisch und dann wieder total persönlich, fast schon sarkastisch. Genau. Der Autor zitiert ja selbst aus einem Gutachten, er sei ein "wahnhafter Querulant". Das ist schon krass. Zeigt aber die Verzweiflung dahinter, oder? Okay, lass uns mal rein starten. Also, im Mittelpunkt steht ein Berufungsverfahren, läuft beim Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Aktenzeichen L4 SO 17/25. Aber das ist ja nur der aktuelle Stand, oder? Er plant ja Größeres. Richtig. Er will zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, zum EGMR. So Mitte 2026 plant er das. Wow. Und der Vorwurf ist echt heftig: systemische Diskriminierung von Menschen im Autismus-Spektrum hier in Deutschland. Und er sagt, eine EU-Entscheidung von 2023 dazu wird quasi ignoriert. Und diese Kritik am System zieht sich ja durch. Er spricht von "willkürlicher Verwaltung von Armut". Und er meint, im Sozialrecht gibt es keine echte Gewaltenteilung zwischen der Verwaltung und den Gerichten – alles irgendwie eins. Und dann ist da diese Sache mit dem Gutachten. Ja, genau das. Das ist ein zentraler Punkt. Da wird ihm eine schizotypische Persönlichkeitsstörung attestiert. Also etwas, das oft mit sozialer Angst und Exzentrik zu tun hat. Was er aber komplett zurückweist. Total. Er nennt das eine bewusste Täuschung – eine juristische Zwangsjacke. Er zweifelt die Kompetenz des Gutachters für Autismus an und fühlt sich dadurch als Querulant abgestempelt. Verstehe. Und er nennt ja auch konkrete Probleme im Verfahren selbst, die das für ihn belegen sollen – dieses Splitting der Klage. Stimmt. Das habe ich auch gelesen. Also zwei Verfahren: S3 SO 113/23 und S3 AS 173/24. Formal gegen unterschiedliche Stellen. Aha. Aber er sagt, da sitzt dieselbe Person dahinter. Und das macht alles nur unübersichtlich. Genau. Und er kritisiert vor allem, dass das Sozialgericht Speyer den Kern seiner Klage gar nicht verstanden habe. Es ging ihm ja um Teilhabe. Also umfassend. Richtig. Und er meint, das Gericht hat das reduziert auf eine reine Untätigkeitsklage – also nur, weil die Behörde zu langsam war. Oder sogar auf Nebensachen wie Umzugskartons. Sieht er das als Schikane oder eher als Symptom von etwas Tieferliegendem? Ich glaube Letzteres. Für ihn sind das Belege, dass das System an sich nicht funktioniert – gerade für Leute wie ihn. Vielleicht kurz zum Hintergrund: Autismus-Spektrum (ASS) gilt ja nach DSM-5, dem Diagnose-Manual, als neurologische Variante. Also einfach anders. Nicht krank. Und die UN-Konvention, die du erwähnt hast? Genau – die UN-Behindertenrechtskonvention. Die betont ja: Behinderung entsteht oft erst durch Barrieren in der Gesellschaft, nicht durch die Person. Artikel 1 und 3 sagen ganz klar: Es geht um volle Teilhabe, Gleichberechtigung, Würde. Und da setzt der Autor an. Er sieht sich und andere Autisten eben durch das System diskriminiert. Er führt ja auch diese hohe Arbeitslosigkeit an – ja, das ist erschreckend. Eine EU-Anfrage von 2021 hat ergeben, dass oft weniger als 10 Prozent der Autisten einen Job auf dem ersten Arbeitsmarkt haben – trotz Qualifikation. Also ein harter Kampf um Teilhabe und Selbstbestimmung. Gegen anscheinend massive Hürden. Rechtlich stützt er sich dabei auf das Fundament – das Grundgesetz. Natürlich Artikel 1: die Menschenwürde. Unantastbar. Klar. Und daraus leitet das Bundesverfassungsgericht ja zusammen mit dem Sozialstaatsprinzip aus Artikel 20 das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum ab. Das ist mehr als nur satt und ein Dach über dem Kopf. Das ist auch soziale Teilhabe. Und dann der effektive Rechtsschutz. Ganz wichtig, ja: Artikel 19 Absatz 4 – das Recht, dass Gerichte einem auch wirklich helfen. Und genau das sieht er ja durch dieses Splitting und die Fehlinterpretation verletzt. Ja, diesen Bogen schlägt er immer wieder. Es ist sein Kampf um Existenzsicherung. Er nennt ja Hartz IV oder Bürgergeld ein "menschenverachtendes Konstrukt". Und eben der Kampf um Teilhabe am Arbeitsleben. Da sieht er im SGB IX, also im Sozialgesetzbuch, zum Beispiel §99 Absatz 3 als einen Hebel, mit dem Ansprüche einfach ausgehebelt werden können. Interessant sind ja auch diese Patentprojekte, die er erwähnt – "Sand" und "Razorblade". Gut. Das wirkt wie ein Versuch, sich eben doch unabhängig zu machen, teilzuhaben – auf seine Weise. Finanziell eigenständig zu werden. Und das Ganze geht ja über Deutschland hinaus. Die internationale Ebene, die UN-Konvention ist zentral für ihn. Gerade für die geplante Beschwerde beim EGMR. Welcher Artikel genau? Er beruft sich vor allem auf Artikel 13 – Zugang zur Justiz –, den sieht er als erschwert. Und Artikel 27 – das Recht auf Arbeit und Beschäftigung. Auf dem offenen Arbeitsmarkt wohlgemerkt. Okay, fassen wir mal zusammen: Du hast jetzt einen Einblick bekommen in diesen echt vielschichtigen Konflikt. Ein Individuum gegen das Sozialsystem, so wie er es wahrnimmt: starr, diskriminierend. Es geht um die ganz praktische Durchsetzung von Grund- und Menschenrechten: Teilhabe, Existenz, Rechtsschutz. Gerade für Menschen mit Behinderungen, die eben oft auf Barrieren stoßen, die man nicht sofort sieht. Vielleicht auch auf Vorurteile. Und das wirft am Ende eine spannende Frage auf, über die du ja mal nachdenken kannst: Wie schaffen wir es, dass unsere Rechtssysteme nicht nur formal Schutz bieten, sondern dass sie die individuelle Situation und eben solche strukturellen Benachteiligungen – wie hier bei Autismus – auch wirklich erkennen und berücksichtigen? Ja, gute Frage. Was braucht es also – über reine Paragraphen und Regeln hinaus –, damit wirklich alle die gleiche Chance auf Teilhabe haben und selbstbestimmt leben können?